BGH Urteil: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Sexual Straftäter nicht möglich!
Unglaublich, dass für einen verurteilten Sexual Straftäter in Deutschland, der nach der Entlassung nochmals straffällig geworden war, keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird. Der Fehler liegt laut dem Bericht auf Focus Online nicht an den Richtern, die das BGH Urteil heute fällten – der Fehler liegt klar beim Gesetz.
Unfassbar ist dies sicherlich für die Menschen in der Stadt Heinsberg, die an einem Ort, wo der Sexual Straftäter wohnt, ihre Kinder großziehen müssen. Ich für meinen Teil würde meine Tochter keinen einzigen Weg alleine gehen lassen. Doch selbst bei uns in dem kleinen Ort auf dem Land gab es vor einigen Jahren einen Vorfall mit sexuellen Übergriffen. Soweit ich informiert bin, kam der Sexual Straftäter schon nach einem Jahr wieder auf freien Fuß! Weitere Erkundigen ergaben zwar, dass der Straftäter polizeilich überwacht wird – ganz ehrlich, mir ist noch nie aufgefallen, dass das Haus, in dem dieser Mann wohnt, auf irgendeine Weise überwacht wird. Aber gut, vielleicht sind die ja wirklich so geschickt, dass es keiner mitkriegt. Zudem ist nach dem einzigen Vorfall vor einigen Jahren wohl wirklich nichts mehr vorgefallen. Dennoch ist Vorsicht geboten.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass die Menschen aus der Stadt Heinsberg entsetzt sind über das BGH Urteil. Denn bei einem Sexual Straftäter, der nach der ersten Entlassung wieder Kinder sexuell nötigt, wird nicht zu erwarten sein, dass diese Triebe bei dem Mann versiegen. Wenn ich denke, wie unwohl mir schon ist, wenn unsere Tochter sich mit ihrer Freundin treffen will, um den Sportplatz oder Spielplatz zu besuchen, kann ich verstehen, dass es für die Menschen in Heinsberg eine unerträgliche Situation mit höchster Gefahr für die Kinder darstellt.
Der Fehler liegt eben am Gesetz – und das generell – wenn ich hier Vergleiche ziehe, dass Straftäter in Deutschland, die sich an Kindern vergehen, weniger Strafe erhalten, als für Straftaten, bei denen es um viel Geld oder gar Steuerhinterziehung geht. Wenn ich bedenke, dass wegen der Fehler in unserem System nun ein Sexual Straftäter in Deutschland, der sich immer wieder an Kindern vergangen hat, wieder auf freiem Fuß ist und keine nachträgliche Sicherungsverwahrung bekommt, finde ich das einfach unfassbar!



