Vorratsspeicherung: Urteil des BGH – Massendatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Minuten das Urteil zur Vorratsspeicherung der Daten von Telefon- und Internetverbindungen gesprochen. Wie ich soeben im Radio auf Antenne Bayern gehört habe, ist nach dem aktuellen Urteil des BGH die Vorratsdatenspeicherung unzulässig und widerspricht dem Grundgesetz.
Weder Datenschutz noch Datensicherheit sind in dem Gesetz zur Datenspeicherung, das seit 2008 angewandt wurde, gegeben. Der Gesetzgeber muss umgehend die von allen Bürgern gespeicherten Daten löschen und darf nur noch unter strengsten Voraussetzungen Daten speichern. Eine generelle Vorratsspeicherung aller Daten über ein halbes Jahr, die jeden einzelnen von uns betroffen hat, ist mit dem aktuellen Urteil des BGH somit hinfällig.



